Am 22. Oktober wurde das neue Untersuchungsausschuss-Paket im Plenum des Nationalrats eingebracht. Es soll im Dezember beschlossen werden, damit es ab dem 1.1.2015 in Kraft treten kann. Die neuen Regelungen gewährleisten ein objektives, auf die Aufklärung der Sache gerichtetes, rechtsstaatliches Verfahren. Die Veränderungen im Detail: Es gibt eine objektive Vorsitzführung durch die Präsidentin des Nationalrates. Ihr zur Seite gestellt wird ein mit umfassenden Kompetenzen ausgestatteter Verfahrensrichter. Dieser wird Erst- und Schlussbefragung durchführen, sowie auch die Ausschussberichte vorbereiten. Die bestimmt größte Neuerung ist, dass der Untersuchungsausschuss zum Minderheitenrecht wird. Bereits 25% der Abgeordneten, also ein Viertel, kann einen solchen Untersuchungsausschuss einsetzen. Es wird durch die Änderung der Verfahrensordnung einen konkreten Untersuchungsgegenstand geben, wodurch eine zielgerichtetere Arbeit gewährleistet werden kann. Zur Streitschlichtung innerhalb des Ausschusses wird es auch externe Stellen zur Schlichtung, wie ein Gremium aus den Volksanwälten, sowie den Verfassungsgerichthof geben. Die Immunität der Abgeordneten bei Verleumdung und Geheimnisverrat wird durchbrochen. Damit gibt es erstmals eine Sanktionsmöglichkeit bei Fehlverhalten von Abgeordneten. Der Schutz der Auskunftspersonen wird ebenfalls erhöht, beispielsweise was die Bekanntgabe der Identität bzw. die Dauer von Befragungen betrifft. Mit diesen Regelungen ist gewährleistet, dass der Untersuchungsausschuss nicht wie in der Vergangenheit zu einer Polit-Show verkommt. Darüber hinaus soll ein Untersuchungsausschuss vier Monate vor Wahlen abgeschlossen sein. Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt für die Stärkung des Parlamentarismus in Österreich.
U-Ausschuss NEU nun auf Schiene
Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht und objektive Vorsitzführung bringen ein auf Aufklärung der Sache gerichtetes Verfahren
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